
Die Burgergemeinde Hilterfingen
Burgerrat und Verwaltung
Burgerschaft
Die Burgerschaft besteht einerseits aus den Urburgern Aerni, Baur, Berger, Franz, Gyger, Ibach, Krebs, Ritschard, Roschi, Röthlisberger, Rupp, Stähli, Winkler und Wolf und andererseits aus den eingeburgerten Allenbach, Althaus, Baumann, Christen-Soltermann, Gfeller, Habegger, Hurst, Jörg, Lüthi, Müller, Pfäffli, Renker, Röthlisberger, Schorer, Vogt, Wiedmer, Straubhaar und Weixelbaumer.
Die Burgergemeinde heute
Die Burgergemeinde Hilterfingen ist eine gemeinnützige Personalgemeinde, die sich aus Personen zusammensetzt, welche das Burgerrecht von Hilterfingen durch Abstammung oder Einburgerung besitzen. Die Burgergemeinde Hilterfingen ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine Gemeinde im Sinne der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
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pflegt burgerliche Waldungen 110 ha Mischwald in Hilterfingen und Hünibach
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(Naherholungsgebiet), 4 ha in Zweisimmen und 7 ha in Boltigen
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betreibt das Forsthaus Burech
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betreibt und verwaltet burgerliche Liegenschaften
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verwaltet die Winklerstiftung und gewährt Beiträge an die berufliche Ausbildung von Burger*innen
Geschichte
Aus den einstigen Fischersiedlungen Hilterfingen und Hünibach wurden nach der Reformation immer mehr Bauern- und Winzerdörfer. Mit dem ständigen Ausbau der Rebberge entstand Mangel an Wies- und Ackerland. Für die Gewinnung von Weideland mussten grosse Waldflächen gerodet werden. Die damalige Gemeinde kaufte auf der gegenüberliegenden Seeseite im Schoren (ehemalige Gemeinde Strättligen) für ihre Burger*Innen Land (Allmendland). Ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen kauften sie die Alp Latreje im Suldtal. Eine Vor- und Nachsömmerung auf der über 1600m Höhe gelegenen Alp war unmöglich. Die Alpbesetzung dauerte lediglich maximal 70 Tage. 1858 gelang es, die Alp Latreje zu verkaufen und drei Alpen im Simmental zu erwerben. Die Alpbesetzung dauerte bis zu 140 Tagen.
Die Burgergemeinde war bis Ende des 19. Jahrhunderts die Gemeindebehörde von Hilterfingen, kurz Gemeinde Hilterfingen genannt. 1866 wurde die Einwohnergemeinde gegründet und aus der bisherigen Gemeinde Hilterfingen ist die heutige Burgergemeinde hervorgegangen. In einem Ausscheidungsvertrag wurden zwischen der bestehenden und der neugegründeten Gemeinde die Rechte und Pflichten geregelt sowie das Vermögen aufgeteilt. Der gesamte Wald (Hilterfingen- und Hünibachwald) und die sogenannten Berge im Simmental wie die Alpen Moosfang und Horn in der
Gemeinde Boltigen und die Alp Schindelweg in der Gemeinde Zweisimmen, verblieben im Besitz der Burgergemeinde.
Bis in die achtziger Jahre konnte die Burgergemeinde ihre Ausgaben mit Pachtzinsen und Holzverkäufen finanzieren. Danach mussten für die Finanzierung dringender Investitionen Bankkredite aufgenommen werden. Die Alp Moosfang in Boltigen und zwei Bauparzellen in Hilterfingen wurden verkauft. Aus dem Erlös konnten Bankschulden getilgt und das Burgergut wieder geäufnet werden. Mit dem Kauf der Mehrfamilienhäuser in Thun und Hünibach sowie dem Bau von zwei Dreifamilienhäusern «Hinder der Chumm» in Hilterfingen einerseits und dem Beitrag der Einwohnergemeinde an die Nutzung des Waldes durch die Öffentlichkeit (Naherholungsgebiet) andererseits gelingt es, den Finanzhaushalt der Burgergemeinde wieder im Gleichgewicht zu halten.
Stimmberechtigte
Stimmberechtigt in der Burgergemeinde ist, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt.
Ausserhalb Hilterfingen und Hünibach wohnhafte Burger*innen haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen.
Rechnungsprüfungsorgan
ROD Treuhand AG, Solothurnstrasse 22, 3322 Urtenen-Schönbühl, 031 858 31 11
































